13.04.2021
Seit einigen
Wochen war es im Gespräch – heute Morgen wurde es vom Bundeskabinett beschlossen: Alle Unternehmen
in Deutschland müssen ihren Beschäftigten verpflichtend Corona-Tests anbieten. Eine damit einhergehende
Verpflichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich auch tatsächlich
testen zu lassen, gibt es nicht.
Das Testangebot muss den Angestellten - ausgenommen denjenigen, die im Homeoffice tätig sind – einmal pro Woche gemacht werden. Ausnahmsweise darf die Verpflichtung zwei Tests pro Woche umfassen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Es besteht lediglich eine Angebotspflicht, eine Testpflicht für die Angestellten wie auch eine Dokumentationspflicht wird es nicht geben. Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber allein tragen.
Die Änderungen
in der hier maßgebenden Arbeitsschutzverordnung werden voraussichtlich Mitte
kommender Woche in Kraft treten. Sobald nähere Einzelheiten zu den
Änderungen bekannt sind, werden wir darüber informieren.