16.10.2020
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) strebt eine umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT) an, bei der eine Überarbeitung der Leistungen und die Anpassung der
Gebührensätze erfolgen soll.
Für die Beurteilung der zukünftigen Entgelte fehlt es
allerdings an einer objektiven Datengrundlage, die z.B. gestiegene Praxis-,
Sach- und Personalkosten sowie geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für
den Betrieb einer Tierarztpraxis berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund hat das
BMEL die AFC Public Services GmbH in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Eberhard
Haunhorst (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit) mit dem Forschungsvorhaben „Prüfung der finanziellen
und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der GOT“
beauftragt. Ein entsprechendes Unterstützungsschreiben des BMEL finden Sie hier.
Im Rahmen der Studie wird eine deutschlandweit angelegte
Befragung von praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt. Durch die
Mitwirkung an der Onlinebefragung soll eine sachgerechte Ermittlung der Gebührenhöhe
möglich werden.
Bitte nehmen Sie an der Onlinebefragung bis spätestens 30. November teil.
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