06.06.2019
Der
Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern mehrheitlich dem
Entwurf der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
(FerkBetSachkV) zugestimmt. Mit der Verordnung soll der Tierarztvorbehalt für
die Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration aufgehoben
und durch Landwirte oder sachkundige Personen ermöglicht werden.
Zusätzlich wurde
auf Initiative der Koalitionsfraktionen der Regierungsentwurf um eine Regelung für den unbefristeten Bestandsschutz
bereits vorhandener Narkosegeräte ergänzt. Diese sollen auch verwendet werden dürfen,
wenn sie nicht den in der Verordnung vorgesehenen technischen Anforderungen
entsprechen. Ende Juni wird über die Verordnung noch im Bundestag beraten,
anschließend muss der Bundesrat zustimmen. Im Herbst soll sie dann voraussichtlich in Kraft
treten.
Der bpt hatte sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf
der FerkBetSachkV vom 26.02.2019 gegen
die Durchführung der Narkose durch den Tierhalter ausgesprochen und gefordert,
dass die Narkose nur unter Aufsicht des Tierarztes erfolgen darf.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft