Brexit: Was Tierärzte und Tierhalter beachten müssen

13.03.2019

Brexit: Was Tierärzte und Tierhalter beachten müssen

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:

Grenzüberschreitendes Reisen mit Heimtieren

Die Festlegung der Bedingungen für die Einreise nach Großbritannien aus der Europäischen Union obliegt nach einem ungeregelten Austritt Großbritanniens dem britischen Gesetzgeber. Hinweise dazu (in englischer Sprache). Dort ist dargestellt, dass für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen auch nach dem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen die Bedingungen weiterhin angewandt werden, die das Unionsrecht für Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht.  

Als Begleitdokument kann demnach weiterhin der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem ermächtigten Tierarzt in einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde und der Angaben zur Identifizierung des Tieres, zu seinem Besitzer und zum Nachweis eines gültigen Impfschutzes gegen die Tollwut enthält. Zudem muss bei Hunden der Pass die Angabe über eine Behandlung gegen Bandwürmer enthalten, deren Datum mindestens 24 Stunden und längstens 5 Tage (120 Stunden) vor der Einreise liegt. Weiterhin ist anzuraten, vor der Einreise Erkundigungen zu zulässigen Transportrouten bzw. Transportmitteln einzuholen.

Bei einer Einreise mit Haustieren von Großbritannien in die Europäische Union sollten sich Reisende mit Heimtieren vorsichtshalber darauf einstellen, dass die mitgeführten Heimtiere bei der Rückkehr aus Großbritannien die tiergesundheitlichen Bedingungen für die Einreise aus einem Drittland erfüllen müssen. Welcher Drittlandstatus ("gelistet" oder nicht) Großbritannien dann zukommt, hängt vom Stand des Listungsverfahrens nach Art 13 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 ab. Ist dieses noch nicht initiiert bzw. abgeschlossen, müssen nach derzeitigem Sachstand formal die Bedingungen für die "Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland" erfüllt werden.

Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden Reisen mit Heimtieren   

Tiergesundheitliche Anforderungen für die Ein- oder Ausfuhr lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse nach oder aus Großbritannien

Auch im Bereich des Veterinärrechts kommt Großbritannien im Fall eines ungeregelten Austritts der Status eines Drittlandes zu. Tiere und Erzeugnisse von Tieren dürfen grundsätzlich nur aus solchen Drittländern in die Europäische Union eingeführt werden, die von dieser auf sog. Drittlandlisten für die jeweiligen Tiere geführt werden.

Um die Auswirkungen eines ungeregelten Austritts für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der Europäischen Union zu mildern, haben die Dienststellen der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Notfallplans die Aufnahme Großbritanniens in die entsprechenden Listen so vorbereitet, dass das entsprechende rechtliche Verfahren unmittelbar nach dem Brexit abgeschlossen werden kann. Wie bei Einfuhren aus anderen (gelisteten) Drittländern unterliegen die aus Großbritannien eingeführten Sendungen der Veterinärkontrollpflicht an den (dann neuen) Außengrenzen der Europäischen Union. Die Einfuhr hat nach Anmeldung über zugelassene Veterinärgrenzkontrollstellen zu erfolgen. Dort wird eine systematische Kontrolle der Nämlichkeit, der Begleitdokumente sowie des Tiergesundheitsstatus vorgenommen. Die bei der Einfuhruntersuchung vorzulegenden veterinärrechtlichen Begleitdokumente sind von dem bzw. der für den Versandort zuständigen Amtstierarzt bzw. Amtstierärztin in Großbritannien nach den Vorgaben des Unionsrechts zu erstellen.

Im Falle eines ungeregelten Austritts Großbritanniens werden zusätzliche Kontrollen an den britischen Veterinärgrenzkontrollstellen auch für Tiere und tierische Erzeugnisse erfolgen, die nach Großbritannien eingeführt werden sollen. Das wird vorrangig Sendungen betreffen, die aus Drittländern stammen und nach Transit durch die Europäische Union nach Großbritannien eingeführt werden sollen.
Für Sendungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen, die aus der Europäischen Union stammen, hat Großbritannien angekündigt, keine zusätzlichen Einfuhrkontrollen durchführen zu wollen und vorerst auch keine neuen tiergesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach Großbritannien festzulegen.

Ausführliche Informationen dazu (in englischer Sprache)     

Weitere Fragen und Antworten zu den Brexit-Auswirkungen auf den Agrarbereich, die Ernährungswirtschaft und die Fischerei  



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